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Newsletter 2/2003: Steuersenkungen in Spanien

Während uns in Deutschland täglich neue Ankündigungen von Steuererhöhungen erreichen, um Haushaltslöcher zu stopfen und die Wirtschaft vermeintlich anzukurbeln, werden in anderen Ländern Europas währenddessen Steuern abgeschafft: So kündigte Rodrigo Rato, zweiter stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister Spaniens, vergangene Woche die Abschaffung der Besteuerung des Nachlasses von Eltern auf Ihre Kinder in den Ländern an, in denen die Partido Popular (PP - Volkspartei, derzeitige Regierungspartei Spaniens) auch jeweils nach den nächsten Regionalwahlen regieren wird. Die Streichung der Erbschaftssteuer wird - nach Angaben der PP - vor allem Familien mit mittleren Einkommen zugute kommen. Bis jetzt ist eine Abgabe an den Fiskus für jede Art von Erbschaft obligatorisch, ganz gleich ob es sich um ein Guthaben auf einem Bankkonto, Geld aus einer Lebensversicherung oder eine Ferienwohnung handelt. Dagegen wäre die Übertragung einer Wohnung, die dem ständigen Aufenthalt diente, von der Besteuerung freigestellt. Dessen ungeachtet wurde die Erbschaftssteuer unlängst bereits in den Ländern Baskenland und Navarra abgeschafft. Ebenso hat Cantabrien deren Abschaffung schon beschlossen, während Rioja plant, dasselbe während des Geschäftsjahres 2004 zu realisieren. In den übrigen PP-regierten Ländern wird die Abschaffung voraussichtlich etappenweise vorgenommen, wobei jedes Land die Freiheit haben wird, den Zeitpunkt der vollständigen Abschaffung zu bestimmen. Jedoch wurde aus Parteikreisen bekannt, dass sich schon einige Parteilandeschefs bereit erklärt haben, diese Steuer sofort nach den Wahlen abzuschaffen. Dem Pressesprecher der Fraktion der PP im Kongress Spaniens zufolge wird die Abschaffung der Erbschaftssteuer „Begünstigungen/Gewinne für die spanischen Familien mittleren Einkommens sowie das Anwachsen der Wirtschaft und die Schaffung neuer Arbeitsplätze“ zur Folge haben. Die Novellierung dieser Besteuerung, die ihren Ursprung im römischen Recht findet, scheint notwendig zu sein, wie auch Personen außerhalb der politischen Plattform bekräftigt haben, so zum Beispiel Herr José Aristónico García, Notar aus Madrid. Er versichert, dass „es sehr zweckmäßig sei, die Berechtigung dieser Steuer einer Prüfung zu unterziehen, da diese nach dem heutigen sozialen Verständnis nicht mehr den Ansprüchen der Verfassung an die Gleichheit und Gerechtigkeit entspräche“. Die Erbschaftssteuer variiert je nach Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft, was jedoch im Ergebnis dazu führt, dass Personen mit geringerem Vermögen und einem entfernten Verwandtschaftsgrad am stärksten unter der Besteuerung der Erbschaft leiden. So wird beispielsweise derzeit bei einer Wohnung in Madrid, die einen Wert unter 120.000,00 Euro hat, eine Erbschaftssteuer in Höhe von 95% fällig. Vermögendere Personen klären ihre Angelegenheiten ohnehin für gewöhnlich bereits vor ihrem Tode, so dass eine Übertragung als Erbschaft später entfällt. Catalina Garay y Chamizo Februar 2003 Quelle “ El Pais “, “ El Mundo “

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