Auch in diesem Jahr waren wieder viele Deutsche in Spanien. Gerade in letzter Zeit werden diese Urlaubreisen von skrupellosen Kriminellen ausgenutzt.
Nachdem der Urlaub zu Ende ist, kommt plötzlich Post aus dem Urlaubsland: Man habe sich in Spanien in irgendeiner Weise falsch verhalten.
Das Schreiben ist auf den ersten Blick imposant: Es enthält neben Verweisen auf die einschlägigen rechtlichen Vorschriften auch einen offiziell gehaltenen Briefkopf und Siegel.
Der angelastete Rechtsverstoß kann vielfältig sein: Vom Vorwurf, mit dem eigenen Auto/Mietwagen Verkehrsregeln gebrochen zu haben, über Ruhestörung bis zu Ladendiebstahl.
Gelegentlich ist vorgekommen, dass Opfern, die auf den ersten Bescheid ohne zu murren zahlten, ein zweiter zugeschickt wurde, in dem mit dem Vorwurf schwerer Verbrechen eine weitere, diesmal hohe Geldzahlung gefordert wurde.
Die Vorwürfe sind vielfältig und sie haben einige Gemeinsamkeiten:
Sie sind Falsch!
Es kann vorkommen, dass Deutsche im eigenen Lande von der spanischen Justiz belangt werden- diese Fälle sind zwar in Europa möglich aber selten!
Sollte Sie aus Spanien vermeintlich offizielle Post bekommen, so ist höchste Vorsicht geboten.
An folgenden Kriterien lassen sich die gefälschten Bußgeldbescheide leicht erkennen:
1.) Deutsche Sprache
Der Bescheid ist in einwandfreiem Deutsch gehalten? Dann kann es kein offizielles Schreiben sein. In Spanien ist Deutsch nicht Amtssprache. Außer Spanisch sind nur Baskisch und Katalanisch als Amtssprachen anerkannt.
2.) Abstruser Tatvorwurf
Das Schreiben muss den eingeforderten Betrag begründen. Dazu dienen die Vorwürfe die in dem Schreiben gegen Sie erhoben werden. Ein offizielles Schreiben wird Ihnen genau beschreiben, wann Sie wo durch welche Handlung welches Gesetz verletzt haben und weshalb dieses Gesetz die geforderte Strafe begründet- daran fehlt es bei gefälschten Bescheiden. Diese beinhalten nur ungenaue Angaben.
Hinterfragen Sie diese Vorwürfe! Kann es wirklich sein, dass ich mich so verhalten habe?
(Seien sie dabei aber ehrlich zu sich selbst).
3.) Geringer Betrag
Die Schreiben fordern regelmäßig zur Zahlung einer Geldstrafe bzw. Bußgeld auf. Diese Beträge sind nicht sonderlich hoch; zumeist im Bereich von ca. 150 - 200 €. Dieser Betrag ist deshalb so niedrig, damit Sie nicht anwaltlich gegen den Vorwurf vorgehen und die Sache auffliegt.
4.) Falsche Kontoverbindung
In den Schreiben werden Sie zumeist zur Überweisung des Geldbetrages aufgefordert. Sollen Sie den Betrag insbesondere aber per Geldanweisung (Western Union o. Ä.) bezahlen, handelt es sich mit Sicherheit um einen gefälschten Bescheid. Offizielle spanische Bußgeldbescheide geben fordern zu einer Überweisung an eine spanische Bank (bspw. BBVA) auf. Als Kontoinhaber tritt dann das spanische Innenministerium (Ministerio del Interior) auf. Vorsicht deshalb auch bei Kontoverbindungen, die an eine nicht-spanische Bank gerichtet sind oder falls der Kontoinhaber eine Privatperson ist; als Inhaber ein Personenname angegeben wird.
Wie sollte man vorgehen?
In der Regel dürften bei einem falschen Bescheid alle der oben genannten Merkmale vorliegen. In diesem Fall sollten Sie nichts bezahlen und dieses Schreiben im Rahmen einer Anzeige der Polizei vorlegen, denn es handelt sich immerhin um einen versuchten Betrug!
Anzeigen können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Anzeigen können Sie sowohl persönlich und mündlich als auch schriftlich erstatten. Die deutsche Polizei leitet die Anzeige dann im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit direkt an die spanische Polizei weiter. Damit dies auf jeden Fall geschieht, teilen Sie der Polizei mit, dass in Spanien in ähnlichen Sachen schon ermittelt wird.
Sie können aber auch direkt bei der spanischen Botschaft oder einem spanischen Konsulat in ihrer Nähe die Anzeige erstatten. Die Adresse der spanischen Vertretung in Ihrer Nähe erfahren sie hier: (Link www.spanischebotschaft.de)
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob der Ihnen übersandte Bescheid echt ist, so zögern Sie nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unter Umständen ist es nicht so klar, ob ein Bescheid wirklich falsch ist. Auch bei echten Bescheiden kann sich die Vertretung durch einen sachkundigen Rechtsanwalt durchaus lohnen.
Wir würden uns freuen, Ihnen helfen zu können
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