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Sicherheit im Straßenverkehr, Objektivierung der Beweiserhebung, Waffengleichheit im Prozess und der Bundeskanzler als Zeuge; Ergebnisse eines Experten-Workshops zum Unfalldatenspeicher (UDS).

Im Vorfeld des 41. Deutschen Verkehrsgerichttages 2003 fordert Dignitas – Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. - die obligatorische und flächendeckende Einführung des Unfalldatenspeichers (UDS) in allen Fahrzeugen. „Der Opferschutz“, so Rechtsanwalt Gülpen, Regionalleiter von Dignitas Berlin-Brandenburg, „kommt eindeutig zu kurz. Es herrscht keine Waffengleichheit mehr. Dabei wollen wir keinesfalls den Pkw-Fahrer wie den Lkw-Fahrer einer Dauerkontrolle unterwerfen.“ Besondere Aktualität erhalten die Forderungen durch neuere rechtliche, technische und unfallstatistische Entwicklungen und die Tatsache, daß sich die Polizei aus Haushaltsgründen immer mehr aus der Unfallaufnahme zurückziehen muß, heißt es in einer Pressemitteilung der bundesweit tätigen Unfallopferschutzvereinigung. Die Forderung erfolgt im Einklang mit früheren Verkehrsgerichtstagen, einer bereits 1997 von dem europäischen Opferschutz-Dachverband Fédération Européenne des Victimes de la Route (FEVR) veröffentlichten Stellungnahme und neueren Erkenntnissen aus dem Justizalltag, wonach Zeugenaussagen oft sehr unzuverlässig sind und daher zu mangelhaften Urteilen führen. Gülpen hatte kürzlich einen Experten-Workshop geleitet, auf dem sich zivil- und strafrechtlich tätige Anwälte und Experten aus dem Sachverständigenwesen und den Automobilclubs intensiv mit dem UDS auseinandersetzten. „Unsinn sei es“, so Gülpen, „verfassungsrechtliche Hindernisse geltend machen zu wollen. Das ist längst widerlegt.“ Allerdings könne man unter Abwägungsgesichtspunkten die Datenverwertung auf die zivile Seite beschränken. Kollege Rode aus Freiburg hat hier auf interessante Parallelen zu anderen Rechtsgebieten hingewiesen.“ Berechtigterweise erhobenen straf- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine obligatorische Einführung des UDS könne wirksam mit einem strafrechtlichen Verwendungsverbot begegnet werden. Dazu habe Dr. Ch. Rode, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht aus Freiburg auf verschiedene parallele Gesetzesregelungen hingewiesen (z.B. § 97 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzordnung). Der zivilrechtliche Nutzen des UDS für den Opferschutz könne durch ein Verbot die entsprechenden Daten gegen den Willen des beteiligten Autofahrers im Strafverfahren zu verwenden ohne eine weitere Kriminalisierung und Überwachung des Fahrzeugführers erreicht werden. Der Workshop zeigte durch die Beiträge kompetenter Unfall-Sachverständiger wie sehr durch eine UDS-gestützte Rekonstruktion bestehende Defizite bei der Unfallaufklärung kompensiert werden können. In dieser Beurteilung könne man sich bestätigt sehen, so die teilnehmenden Fachjuristen, durch die alltäglich in den Gerichten zu erlebenden Defizite in der Beweiserhebung und Beweiswürdigung. In Kongressen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und des ADAC sei erst kürzlich sehr deutlich gemacht worden, daß sich Zeugenaussagen als gegenwärtig noch wichtigstes Beweismittel zur Unfallaufklärung sehr häufig als unzuverlässig erweisen. Man müsse da gar nicht sehr tief in die Psychologie einsteigen, um festzustellen, wie leicht sich die menschlichen Sinne täuschen lassen. Dies gehe dann nicht selten zum Nachteil der Unfallopfer aus. „Die Konsequenz“, so Gülpen, „kann dann doch nur lauten: Wenn Konsens in der Analyse des Problems besteht und wir technische Möglichkeiten zur Abhilfe haben und diese zu vertretbaren Kosten erhältlich ist, muß der Gesetzgeber tätig werden. Nützen tut es nicht nur den Opfern, sondern unserer Volkswirtschaft und dem Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Niemand beschwert sich ja heute noch darüber, daß er den Sicherheitsgurt im Auto haben und anlegen muß.“ Besondere Aktualität erhalten die Forderungen zur obligatorischen Einführung von UDS dadurch, daß auf EU-Ebene Überlegungen angestellt werden, Fahrzeuge mit automatisch arbeitenden Unfallmeldesystemen auszustatten, um die Reaktionszeiten für Rettungskräfte zu verkürzen. Auch dies diene stark dem Opferschutz. Dabei könne einem unabhängigen Sensor, wie es der UDS sei, eine Schlüsselfunktion zukommen. Immer mehr Fahrzeuge würden zwar bereits jetzt mit Datenaufzeichnungseinrichtungen serienmäßig ausgerüstet (Sicherheits- und Komfortelektronik). Diese seien jedoch nicht unabhängig, nur die Fahrzeughersteller hätten Zugriff auf sie, und die Auswahl der Daten sei zufällig. Darüber hinaus erfolgten immer mehr, zum Teil schwerwiegende Unfälle mit Klein-Transportern, wo der UDS sinnvoll sein könnte. Auch die Unfälle mit schweren Nutzfahrzeugen und Bussen würden besser aufklärbar sein. Hinzu komme, daß weithin Häufigkeit und Qualität polizeilicher Unfallaufnahme aus Gründen knapper Haushaltsmittel zurückgegangen seien. Dies alles erschwere die Situation von Unfallopfern, in die heute jeder angesichts immer noch hoher Unfallzahlen geraten könne. Der UDS sei das geeignete, objektive Beweismittel berechtigten Ansprüchen von Unfallopfern zum Durchbruch zu verhelfen, aber auch unberechtigten Ansprüchen entgegen zu treten. „Wir wollen auch nicht, daß sich Unfallopfer ungerechtfertigt bereichern. Auf diese Feststellung legen wir genau so großen Wert“, heißt es bei Dignitas. Im Workshop wurde auf den Bundeskanzleramtsfall hingewiesen, in welchem demnächst der Bundeskanzler als Zeuge geladen sei. Wer Sicherheit im Strassenverkehr will sagt JA zum UDS.

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