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Erste Eingliederung einer europäischen RAin

Interview mit Rechtsanwältin Abogada Catalina Garay y Chamizo

Am 13. März 2008 ist mit Abogada Catalina Garay y Chamizo zum ersten Mal eine europäische Rechtsanwältin in Berlin zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen worden, die nach mehr als dreijähriger Tätigkeit in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts die Voraussetzungen der Eingliederung gem. § 4 BRAO i.V.m. 11 EuRAG erfüllte.
Rechtsanwältin und Abogada Garay y Chamizo zum Zulassungsverfahren und zu Ihrer bisherigen anwaltlichen Tätigkeit.

 

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