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EUROPÄISCHE GENOSSENSCHAFTEN

Nach einer im Vorjahr von den Regierungen erlassenen Verordnung über das Statut der europäischen Genossenschaften und einer Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer hat nun die Kommission am 23. Februar 2004 eine Mitteilung über die Förderung der Genossenschaften in Europa veröffentlicht. Die Forderung der Kommission ist, für genossenschaftliche Unternehmensformen die gleichen Bedingungen zu schaffen wie für andere Unternehmensformen. Der für Unternehmen zuständige Kommissar Erkki Liikanen betonte, dass Genossenschaften besonders gut unternehmerische Ziele und soziale Werte in Einklang bringen können. Die Kommission hat keine Harmonisierung der unterschiedlichen Genossenschaftsregeln geplant, sondern fordert, dass die Verbände ‚Muster-Genossenschaftsgesetze’ ausarbeiten, durch die man die nationalen Regelungen einander annähern könnte. In der EU gibt es 300 000 Genossenschaften mit 2,3 Millionen Beschäftigten. In allen aktuellen Mitgliedstaaten, sowie in den Beitritts- und Kandidatenländern beeinflussen Genossenschaften das Leben von 140 Millionen Bürgern als deren Mitglieder. Die Mitteilung der Kommission finden Sie unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2004/com2004_0018de01.pdf

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