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Telekommunikationsrecht

Gülpen & Garay besitzt auf dem Gebiet der Telekommunikation sowohl im operativen als auch im regulatorischen Bereich anerkanntes Spezialwissen.

Das Tätigkeitsspektrum von G&G im operativen Geschäft erstreckt sich von der Beratung bei der Errichtung und Beschaffung von Infrastruktur über die Gestaltung von Einkaufs-, Vertriebs- und Kundenverträgen bis hin zur rechtlichen Begleitung von Vertragsverhandlungen oder streitigen Auseinandersetzungen. Einige der in diesem Bereich tätigen Anwälte verfügen unter anderem auch über langjährige Erfahrung als Syndikusanwälte in der Telekommunikationsbranche.

In Fragen des Regulierungs- und Kartellrechts bietet Gülpen & Garay umfassende Fachkenntnisse sowohl im deutschen als auch im europäischen Telekommunikationsrecht. Dies umfasst einerseits die Beratung bei Verhandlungen von Zusammenschaltungs- und Zugangsverträgen. Andererseits haben die Anwälte von Gülpen & Garay mehrjährige Erfahrung in Verfahren vor der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, aber auch vor dem Bundeskartellamt sowie der EU-Kommission.


Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ist Gülpen & Garay vorwiegend im Recht des unlauteren Wettbewerbs sowie im Markenrecht tätig. In diesen Bereichen fließen in besonderer Weise taktische, formale und inhaltliche Fragen zusammen. Die Anwälte von G&G  verfügen über langjährige Erfahrung in der Führung von Wettbewerbsprozessen vor Gerichten, die in diesem Bereich bundesweit anerkannt sind. Gestützt auf diese Erfahrung berät Gülpen & Garay Unternehmen zudem über die Zulässigkeit werblicher Vorhaben und Strategien vor deren Umsetzung.

 
Prozessvertretung

Gülpen & Garay verfügt darüber hinaus über erfahrene Prozessanwälte. Die Prozessvertretung erfolgt vor sämtlichen spanischen und deutschen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie vor den Verwaltungsgerichten). In Spanien besteht die Postulation auch vor dem Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo, vergleichbar mit dem deutschen BGH) und dem Tribunal de la Rota (Sacra Rota) für die erste und zweite Instanz.

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